Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich
1. An wen richten sich die SCC-Prüfungen?
SCC Certification GmbH führt Zertifizierungen von operativ tätigem Personal im SGU-Bereich in den folgenden Qualifikationsstufen durch:
- Operativ tätige Mitarbeiter gemäß Dokument 018 des SCC-VAZ 2021 Regelwerks
- Operativ tätige Führungskräfte gemäß Dokument 017 des SCC-VAZ 2021 Regelwerks
Hinweis zur Zuordnung:
- Operativ tätige Mitarbeiter sind an der Leistungserbringung direkt beteiligt (z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure).
- Operativ tätige Führungskräfte sind weisungsbefugt und an der Leistungserbringung beteiligt (z. B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker, Polier, Obermonteur, Vorarbeiter).
Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben: DIN EN ISO/IEC 170024:2012 SCC-VAZ 2021 Regelwerk - Personalzertifizierung: Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich
VAZ-Arbeitskreis des SCC-VAZ 2021 Regelwerks für SCC-Dokumente,
Akkreditierungsrichtlinien der DAkkS
Ansprüche können nur im Hinblick auf den Geltungsbereich, für den die Zertifizierung erteilt wird, geltend gemacht werden
2. Welche Normen liegen zugrunde?
Für die Teilnahme an der SGU-Prüfung und die Erteilung des Zertifikats gelten die Eingangsvoraussetzungen gemäß dem „Zertifizierungsprogramm für Personal im SGU-Bereich mit Regeln zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17024“ des VAZ e. V. (Dokumente ZP01 – ZP03, Kurzfassung: SGU-Programm).
Die SGU-Prüfung erfolgt durch akkreditierte Personenzertifizierungsstellen, deren Verfahren auf dieser Norm und dem SGU-Programm basieren.
3. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt schriftlich mit einem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
Der Antragssteller hat die Möglichkeit - im Rahmen des Zumutbaren - einen formlosen Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse zu stellen.
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für eine Anmeldung oder Zulassung zu der SGU-Prüfung zur Personalzertifizierung müssen vom Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
| Anforderung | Führungskräfte der operativen Ebene (SCC-Dokument 017) | Operativ tätige Mitarbeiter (SCC-Dokument 018) |
|---|---|---|
| Ausbildung | Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung | Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung |
| Ersatzweise Schulung für fehlende Ausbildung | mind. 3-tägige Schulung (24 U-Std.) mit den Lernzielen für Führungskräfte | mind. 3-tägige Schulung (24 U-Std.) mit den Lernzielen für operativ tätige Mitarbeiter |
Hinweis zur Berufsausbildung:
| Berufsausbildung in Deutschland | Berufsausbildung im Ausland | An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland |
|---|---|---|
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Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung gem. BBiG bzw. Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1, 2, 3 oder 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht Nachweis: Beruflicher Ausbildungs-abschluss – z. B. Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde |
Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1, 2, 3 oder 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz Nachweise: ausländischer beruflicher Ausbildungsabschluss – z. B. Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Diplomurkunde sowie Bestätigung Arbeitgeber über mind. 1- jährige Berufserfahrung in Deutschland |
Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifi-kationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen Nachweise: Bestätigung Arbeitgeber über mind. 3-jährige Berufserfah-rung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf |
| oder |
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noch gültige SGU‐Ausbildung einschließlich ‐Prüfung gem. Dok. 016 Nachweis: SGU‐Prüfungsurkunde gem. Dok. 016 (Version 2006, Version 2011) oder Dokumentation gem. NormDok. Kap.5.2.2 (SCC-Regelwerk) |
| oder |
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noch gültige SGU‐Prüfung gem. Dokument 017 bzw. 018 Nachweis: SGU‐Prüfungsurkunden gem. Dokument 017 bzw. 018 |
5. Was sind ersatzweise Schulungen?
Die absolvierte Schulung muss nachweislich die Lernziele gemäß Tabelle 1 des Zertifizierungsprogramms für Personal im SGU-Bereich mit Regeln zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17024 (VAZ e. V., Dokumente ZP01 – ZP03) abdecken.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Der Nachweis über die absolvierte Schulung ist von der Schulungseinrichtung auszustellen und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin,
- vermittelte Sachgebiete einschließlich der Anzahl der Lehreinheiten gemäß der jeweiligen Qualifikationsstufe,
- Datum(e) und Ort(e) der Schulungsdurchführung,
- Name des/der Dozenten sowie Angaben zur durchführenden Organisation (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unfallversicherungsträger oder anerkannter Bildungsträger).
Die SCC Certification GmbH prüft im Rahmen der Zulassung zur Prüfung, ob die in den genannten Regelwerken definierten Anforderungen an die Ausbildung erfüllt sind.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Prüfungsbeginn vorzulegen.
Die eingereichten Kopien der Nachweise verbleiben aus Dokumentationsgründen bei der SCC Certification GmbH.
6. Prüfungstermin /Prüfungsort:
Die Prüfungen zur SGU-Personenzertifizierung sind jederzeit möglich. SCC Certification GmbH setzt den Prüfungstermin fest. Die Zuweisung zu einem Termin erfolgt jeweils in Absprache mit den Kandidaten.
7. Prüfungsdurchführung:
SCC Certification GmbH stellt die Prüfungsfragen gemäß den Vorgaben aus dem aktuell gültigen SGU-Fragenkatalog zusammen. Dieser umfasst 14 Sachgebiete.
Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen. Es werden pro Frage 4 Antwortmöglichkeiten vorgegeben, nur eine Antwort ist richtig.
Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen
Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter – Dok. 018
Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen. Diese müssen innerhalb von maximal 60 Minuten gelöst werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindesten 70% der Fragen (= 28 Fragen) korrekt beantwortet wurden.
Prüfung für operativ tätige Führungskräfte – Dok. 017
Die Prüfung umfasst 70 Multiple-Choice-Fragen. Diese müssen innerhalb von maximal 105 Minuten gelöst werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindesten 70% der Fragen (= 49 Fragen) korrekt beantwortet wurden.
8. Verhalten während der Prüfung:
Hält sich ein Kandidat nicht an die Prüfungsordnung bzw. die Vorgaben der Prüfaufsichtsperson, wie z. B. Nutzen unerlaubter Hilfsmittel, Täuschungshandlungen, Störungen des Prüfungsablaufs, Entfernung vom Prüfungsort, wird der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Tritt ein Kandidat während der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.
9. Zertifizierungsentscheidung:
Die Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung trifft ausschließlich SCC Certification GmbH. Sind die Zertifizierungsanforderungen erfüllt und nachgewiesen, die Prüfungsordnung eingehalten und mindestens 70% der Prüffragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Die Bewertung erfolgt in „bestanden“ und „nicht bestanden“
Die Prüfungsunterlagen verbleiben bei SCC Certification GmbH und werden für die Dauer von 5 Jahren aufbewahrt.
10. Zertifikatserteilung:
Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung stellt die Zertifizierungsstelle dem Kandidaten ein Zertifikat aus. Das SGU-Personenzertifikat ist ab der SGU-Prüfung für die Dauer von 5 Jahren gültig. Die Zertifizierungsstelle bleibt alleiniger Eigentümer des Zertifikates.
11. In welcher Sprache findet die Prüfung statt?
Die Prüfung findet schriftlich und grundlegend in deutscher Sprache statt. Sie können aber die Prüfung in jeder anderen Sprache ablegen. Hierzu wird ein generierter Prüfungssatz individuell für Sie von einem zertifizierten Übersetzungsbüro in die gewünschte Sprache übersetzt.
SCC Certification GmbH stellt die Prüfungsfragen gemäß den Vorgaben aus dem aktuell gültigen SGU-Fragenkatalog zusammen. Dieser umfasst 14 Sachgebiete.
Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen. Es werden pro Frage 4 Antwortmöglichkeiten vorgegeben, nur eine Antwort ist richtig.
Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen
12. Wie wird das Zertifikat erteilt?
Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung stellt die Zertifizierungsstelle dem Kandidaten ein Zertifikat aus. Das SGU-Personenzertifikat ist ab der Zertifizierungsentscheidung für die Dauer von 5 Jahren gültig. Die Zertifizierungsstelle bleibt alleiniger Eigentümer des Zertifikates
13. Kann die Prüfung wiederholt werden?
Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Jede erneute Prüfung ist kostenpflichtig.
14. Wird die Zertifizierung überwacht?
Gemäß dem Zertifizierungsprogramm (SCC-Regelwerk) erfolgt nach bestandener Prüfung keine Überwachung der Kompetenzen der Kandidaten. Dennoch verpflichtet sich der Inhaber eines Zertifikates, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über Angelegenheiten zu informieren, die seine Fähigkeit, weiterhin die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, beeinträchtigen können.
15. Welche Richtlinien bestehen?
Die Überwachung der korrekten Verwendung des Zertifikates, einschließlich der dort verwendeten Zeichen erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten von SCC Certification GmbH.
Hinweisen und Beschwerden Dritter über eine missbräuchliche Nutzung wird SCC Certification GmbH nachgehen und bewerten.
16. Wie läuft die Re-Zertifizierung ab?
Ein Zertifikat kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Eine erneute Zertifizierung ist unter den gleichen Bedingungen wie eine Erst-Zertifizierung möglich.
17. Wie darf man das Zertifikat nutzen?
Die Zertifizierungsstelle bleibt alleiniger Eigentümer des Zertifikates.
Zertifikate und Aufkleber dürfen nicht missbräuchlich sondern nur im vollen Wortlaut unter Angabe des Gültigkeitsdatums und der Zertifikatsnummer verwendet werden. Insbesondere dürfen Logos / Zeichen der DAkkS, der VAZ und/oder der SCC Certification GmbH nicht einzeln verwendet werden. Das Zertifikat darf kopiert werden, dabei ist darauf zu achten, dass nicht einzelne Bereiche (insb. Logos) in ihrer Relation zum Gesamtzertifikat verändert werden. Das Zertifikat kann bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und bei missbräuchlicher und irreführender Verwendung des Zertifikats entzogen werden.
Das Zertifikat darf nicht in einer Art und Weise verwendet werden, die die Zertifizierungsstelle in Verruf bringen kann. Es ist nicht erlaubt, Aussagen bezüglich der Zertifizierung zu treffen, die als irreführend oder unbefugt angesehen werden können.
18. Was bedeutet Zurückziehung eines Zertifikats?
Sollten SCC Certification GmbH Verstöße gegen diese Prüfungsordnung oder eine missbräuchliche Verwendung des Zertifikates bekannt werden, behält SCC Certification GmbH sich vor, das Zertifikat zunächst auszusetzen und bei andauerndem Verstoß zu entziehen. Der Status (Aussetzung oder Entzug) wird bekannt gegeben.
Sollte ein Zertifikat ausgesetzt oder entzogen werden, sind alle Hinweise auf eine Zertifizierung zu unterlassen und alle Zertifikate an die Zertifizierungsstelle zurückzusenden
19. Wie erfolgt ein Einsprüch bzw eine Beschwerde?
Gegen die Entscheidungen der Zertifizierungsstelle sind Einsprüche und Beschwerden möglich. Diese werden nach Eingang geprüft, bewertet und es werden ggf. notwendige Maßnahmen eingeleitet. Der Beschwerdeführer wird über den Status informiert.
Weitere Informationen und die jeweiligen Kontaktformulare finden Sie unter Kontakt.
20. Gibt es eine Vertraulichkeitsregel
Alle Dokumente, die entscheidungsrelevant für die Zertifizierung sind, werden von SCC Certification GmbH für die Dauer von 10 Jahren archiviert. SCC Certification GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Handhabung der Dokumente und Informationen.
Begutachter der DAkkS können im Rahmen des Akkreditierungsprozesses Einsicht in die Unterlagen nehmen und/oder an Prüfungen teilnehmen.
21. Was bedeutet Unparteilichkeit?
Die Zertifizierungsstelle verpflichtet sich zur Unparteilichkeit gegenüber allen Antragsstellern und Prüfungsteilnehmern. Dieses wird garantiert durch festgelegte, objektive Kriterien für die Zulassung, Prüfung und Zertifizierung.
Auch wenn Mitarbeiter der SCC Certification GmbH den Prozess der Personalzertifizierung durchlaufen, gilt gleichermaßen der in der Prüfungsordnung festgelegte Prozess.
22. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Zertifizierung durch SCC Certification GmbH ist kostenpflichtig. Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt.
23. Wo gibt es Informationen zu meinem Prüfstatus?
Der Prüfstatus eines Teilnehmers kann der Teilnehmerakte und der Teilnehmerliste entnommen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, dass die Zertifikatsgültigkeit von Dritten erfragen werden kann.