Eingangsvoraussetzungen

Eingangsvoraussetzungen

Welche Möglichkeiten habe ich für die Zulassung zur Prüfung?
Um die SCC-Prüfung nach Dok. 017 oder 018 absolvieren zu können, gibt es folgende Eingangsvoraussetzungen, die nach Tabelle 2 des „Normativen Dokumentes Personalzertifizierung: operativ tätiges Personal im SGU-Bereich“ erfüllt werden müssen. Als Hinweise darunter finden Sie jeweils die vor der Prüfung einzureichenden Dokumente:

Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation Abschlussurkunde, Diplom, Meisterbrief, etc.
Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufAusländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung
An- oder ungelernte Kraft mit dreijähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufNachweis vom Arbeitsgeber über dreijährige Berufserfahrung
Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 017 oder Dok. 018)Zertifikat, das noch drei Monate Gültigkeit besitzt
Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 016)Zertifikat und Nachweis über vorausgegangene SGU-Ausbildung
Ersatzweise Schulung von mind. 24 U.-Std.Nachweis über absolvierte Schulung mit Angabe der Institution und der geschulten Inhalte

Sie benötigen noch weitere Informationen zu den Eingangsvoraussetzungen oder haben Rückfragen dazu? Schauen Sie gern in unsere Prüfungsordnung oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und wir helfen Ihnen, alle noch offenen Fragen zu klären.

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