Eingangsvoraussetzungen
Eingangsvoraussetzungen
Welche Möglichkeiten habe ich für die Zulassung zur Prüfung?
Für die Teilnahme an der SGU-Prüfung nach Dokument 017 gelten die in den Programm- und Regelwerken des VAZ (insbesondere im „Zertifizierungsprogramm für operativ tätiges Personal im SGU-Bereich mit Regeln zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17024“) festgelegten Eingangsvoraussetzungen.
Die Prüfungsstelle prüft vorab, ob folgende Anforderungen erfüllt sind und verlangt gegebenenfalls die Einreichung der nachstehenden Nachweise vor der Prüfung:
- Berufsausbildung in Deutschland nach Bundesbildungsgesetz (BBiG) oder gleich- bzw. höherwertige Qualifikation Abschlussurkunde, - Diplom, Meisterbrief, etc.
- Berufsausbildung im Ausland mit einjähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufAusländische Abschlussurkunde (in deutscher oder englischer Sprache, ansonsten als Übersetzung) mit Nachweis vom Arbeitsgeber über die einjährige Berufserfahrung
- An- oder ungelernte Kraft mit dreijähriger Berufserfahrung in einem in Deutschland anerkannten AusbildungsberufNachweis vom Arbeitsgeber über dreijährige Berufserfahrung
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 017 oder Dok. 018) Zertifikat, das noch drei Monate Gültigkeit besitzt
- Bereits absolvierte SGU-Prüfung (Dok. 016) Zertifikat und Nachweis über vorausgegangene SGU-Ausbildung
- Ersatzweise Schulung von mind. 24 U.-Std. Nachweis über absolvierte Schulung mit Angabe der Institution und der geschulten Inhalte
Sie benötigen noch weitere Informationen zu den Eingangsvoraussetzungen oder haben Rückfragen dazu? Schauen Sie gern in unsere Prüfungsordnung oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und wir helfen Ihnen, alle noch offenen Fragen zu klären.