Ablauf der Zertifizierung gem. SCC Dok17/018

Nach Anmeldung und Zulassung kann der Kandidat an der Begutachtung in Form einer schriftlichen Prüfung gem. dem Zertifizierungsprogramm bzw. den Vorgaben des SCC-VAZ 2021 Regelwerks für Personalzertifizierungen im SGU-Bereich teilnehmen. Nach der schriftlichen Anmeldung prüft die Zertifizierungsstelle, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Personalzertifizierung erfüllt sind.
Bei Nachweis der erforderlichen Voraussetzung wird der Kandidat zur Prüfung zugelassen. Der Kandidat wird einer Prüfung (Dok 017 / Dok 018) bzw. einem Prüfungstermin zugewiesen.

Die Zertifizierungsstelle wählt den jeweiligen Prüfer aus. Dem Prüfer wird vor Beginn der Prüfung ein Einblick in die Teilnehmerliste gewährt, um sicher zu stellen, dass sich mit der Prüfungsdurchführung keine potentiellen oder tatsächlichen Interessenkonflikte ergeben. Sollten sich in irgendeiner Form Bedenken hierzu ergeben, wird ein anderer Prüfer eingesetzt.

Die Begutachtung erfolgt entsprechend den Durchführungsvorgaben. Zum Prüfungstermin werden die Prüfungsfragen generiert. Jeder Kandidat erhält einen Fragenkatalog, der in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden muss. Anschließend wird der Antwortbogen gem. den SCC-Richtlinien ausgewertet. Auf der Grundlage Erfüllung der Zulassungsanforderungen und der erreichten Ergebnisse (Prüfung) kann eine Zertifizierungsentscheidung getroffen werden.
Die Entscheidung, ob eine Zertifizierung erfolgt, darf ausschließlich von der Zertifizierungsstelle getroffen und nicht delegiert werden.

Bei bestandener Prüfung erhält der Kandidat ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Wiederholung der Prüfung: Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Jede erneute Prüfung ist kostenpflichtig.

Überwachung: Gemäß dem Zertifizierungsprogramm (SCC-VAZ 2021 Regelwerk) erfolgt nach bestandener Prüfung keine Überwachung der Kompetenzen der Kandidaten. Dennoch verpflichtet sich der Inhaber eines Zertifikates, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über Angelegenheiten zu informieren, die seine Fähigkeit, weiterhin die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, beeinträchtigen können.

Informationen zur Umstellung des Zertifizierungsprogramms SCC 2011 auf VAZ SCC 2021

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